Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. ALLGEMEINES: Diese Geschäftsbedinungen sind die Grundlage für alle jetzt und später abzuschließenden Geschäfte. Sie werden Bestandteil der Geschäftsverbindung, ohne dass es in einer neuen Übersendung oder Vereinbarung bedarf. Abänderungen dieser Geschäftsbedinungen sind nur dann wirksam, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich bestätigt werden.

2. LIEFERUNGSMÖGLICHKEITEN, TERMINE: Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit angenommen. Umstände, welche Herstellung und Lieferung bestellter Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsströrungen u. ä. – auch bei unseren Lieferanten – entbinden uns in jedem  Falle von der Lieferpflicht

3. MASSE, PROBEN, MUSTER: Unsere Angaben über Maße sind annähernd. Abweichungen im Rahmen der handelsüblichen Toleranz behalten wir uns vor Proben und Muster gelten als Durchschnittsausfall. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Lieferungen in der Farbe, Struktur und Textur völlig gleichmäßig ausfallen oder mit vorgeleten Handmustern genau übereinstimmen.

Materialmuster sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Produktes. Muster oder Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen und Änderungen wird keine Haftung übernommen. Auskittungen sind bei Naturstein unvermeidlich und stellen keine Wertminderung dar.

4. RÜCKNAHME auf Maß bestellter Ware ist ausgeschlossen

5. EIGENTUMSVORBEHALT: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Entgegenahme von Wechseln und  Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten  aus der Geschäftsverbindung getilgt hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumerwerbs nach § 970 BGB. Im Falle der Weiterveräußerung der gelieferten Ware – auch im Verarbeitungszustand – werden bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen bis zur Höhe unseres Guthabers an uns abgetreten.

6. ZAHLUNGEN: bei Lieferungen von Lagerware ist der Rechnungsbetrag vor Verladung zahlbar. Bei Aufträgen, die nicht durch Lagerware abgedeckt werden, ist bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 50 % zu leisten. Der Restbetrag  ist zahlbar bei Anzeige der Verladebereitschaft und vor Verladung- Bei Bestellungen mit Maßzuschnitten außerhalb der Serienmaße sowie die Materialien außerhalb der Preise ist die Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 70 % zu leisten- Der Restbetrag ist zahlbar bei Anzeige der Verladebereitschaft und vor Verladung. Bei größeren Aufträgen wird der nicht angezahlte Restbetrag mit einer Bankbürgschaft bestätigt. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank.

7. BEANSTANDUNGEN müssen bei Verfall der Rechte unverzüglich nach Erhalt, spätestens innerhalb 8 Tagen vorgebracht werden. Reklamationen bei bereits eingebauter Ware sind ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Kunde Anspuch  auf kostenlose anteilige Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatz, Wandelung, Minderung oder Nebenkosten. Mänglrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. In jedem Falle sind nicht bestandete Teile voll zur Zahlung fähig.

8. VERSAND geschieht ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers ohne unsere Haftung für Bruch, Diebstahl u. Ä..

9. ERFÜLLUNGSORT und Gerichtsstand ist Augsburg.

10. WERBUNG: Wir behalten uns vor, sämtliche von uns gelieferten und vorgelegten Materialien am fertgen Objekt fototechnisch festzuhalten und sämtliches Fotomaterial für Werbezwecke zu verwenden. Verwendung zu     Werbezwecken an dritte Person der von uns ausgeführten Arbeiten und Materialien bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung unsererseits.

11. VERSCHIEDENES: Sollten einzelne Teile vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedinungen durch Gesetz oder Sondervertrag wegfallen, wird dadruch Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.